Veranstaltung im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU
Slowakei: Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen im Bereich Luftreinigung und Luftreinhaltung
Geschäftsanbahnungsreise im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU
23. bis 27. Juni 2025
Zielgruppe: kleine & mittelständische Unternehmen, Selbständige, fachbezogene freie Berufe
Branche: Produkte und Dienstleistungen mit Bezug zu Luft- und Entstaubungstechnik, z.B.:
- Anlagen, Systeme und Komponenten zur Erfassung und Abscheidung von Stäuben, Rauchen, Aerosolen und Gasen
- Brandschutz und Entrauchung
- Luftfiltration
- Innenluftreinigung
- Wärmerückgewinnung
- verwandte Produkte und Dienstleistungen
Sollten Sie nicht sicher sein, ob sich Ihr Produkt / Ihre Leistung für eine Teilnahme am Projekt eignet, sprechen Sie uns bitte an!
Kosten: 500 – 1.000 Euro (abhängig von Unternehmensgröße, s.u.)
Durchführer:
Partner:


So funktioniert's
Was ist eine Geschäftsanbahnungsreise?
Die AHK Slowakei führt in Kooperation mit econAN international im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diese Geschäftsanbahnungsreise durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme. Sie ist Bestandteil der Exportinitiative Umwelttechnologien und wird im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU).
Für die Projektteilnehmer*innen werden individuell auf ihre Anforderungen zugeschnittene Geschäftsgespräche mit potenziellen Kooperationspartnern, Kunden und Branchenexperten organisiert. In Vorbereitung auf die Geschäftsanbahnungsreise erhalten sie eine Zielmarktanalyse, die auf die relevante Branche, deren Marktentwicklung, Vertriebsinformationen sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen auf dem slowakischen Markt eingeht. Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung haben die deutschen Teilnehmer*innen die Möglichkeit , dem slowakischen Fachpublikum (bestehend aus Vertreter*innen der Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und Presse) ihre Leistungen, Produkte und Technologien vorzustellen.
Marktchancen für deutsche Unternehmen
Langfristig gesehen weist die Entwicklung der Luftverschmutzung in der Slowakei eine positive Tendenz auf. Zwischen 2005 und 2020 gingen die Emissionen der meisten Luftschadstoffe deutlich zurück. Allerdings gab es 2021 wieder einen spürbaren Anstieg bei den Schadstoffemissionen. Die Industrie mit ihrem hohen Anteil am BIP (ca. 28%) trägt wesentlich zur Luftverschmutzung des Landes bei. Industrielle Prozesse zeichneten sich 2021 verantwortlich für 53 Prozent der Schwefeldioxid-Emissionen, 32 Prozent der Kohlenmonoxid-Emissionen, zwölf Prozent der Stickoxid-Emissionen und zehn Prozent der Feinstaub-Emissionen (PM10). Besonders emissionsintensive Branchen sind laut Eurostat die Metallerzeugung, die chemische und petrochemische Industrie, die Lebensmittelproduktion, die Holzverarbeitung/Papiererzeugung sowie die Baustoffindustrie. Insbesondere die Metallurgie gehört mit Ausnahme von Ammoniak bei allen wichtigen Schadstoffen zu den größten Emittenten – nicht nur innerhalb der Industrie gesehen, sondern auch innerhalb der Gesamtwirtschaft.
Die Slowakei erfüllt zwar die meisten ihrer internationalen Verpflichtungen bezüglich der Luftqualität. Jedoch werden die nationalen Ziele für 2030 bei Stickoxiden und Feinstaubpartikeln noch nicht erreicht. Bei ersteren ist eine Reduktion der Emissionen um zwölf Prozent gegenüber
2021 erforderlich, bei Letzteren um sechs Prozent.
Regionale Schwerpunkte der Feinstaubbelastung – im Sinne einer häufigen Überschreitung der zulässigen Grenzwerte – sind die Selbstverwaltungsbezirke Banská Bystrica und Košice. In beiden Regionen sind die größten Akteure der slowakischen Eisen- und Stahlindustrie angesiedelt. Laut einer Analyse des Umweltministeriums aus dem Jahr 2023 werden die Industrieemissionen der meisten Schadstoffklassen bis 2040 nicht unter das Niveau von 2020 sinken, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung beschlossen werden (Szenario-Vergleich „With existing measures“ und „With additional measures“). Die Ziele für 2030 sehen daher eine weitere Reduktion der Emissionen vor, insbesondere durch die Implementierung strengerer Maßnahmen und Technologien zur Emissionskontrolle in der Industrie.
Einen Beitrag für eine höhere Luftqualität soll zudem die Dekarbonisierung der Produktion leisten. 2023 trat ein neues Luftschutzgesetz (146/2023 Slg.) in Kraft, das im slowakischen Umweltrecht ein Novum darstellt. Es beinhaltet einige allgemeine Pflichten für die Betreiber von emissionsstarken Anlagen, wie die Einholung einer Genehmigung und die Beachtung von Grenzwerten für flüchtige organische Verbindungen, Stickoxide, Schwefeldioxid und Feinstaub. Je nach Art der Anlage definieren die Paragrafen 34 bis 36 unterschiedliche Mess-, Überwachungs- und Meldepflichten, ggf. kann die Erstellung eines Emissionsverringerungs-, eines Geruchsbewältigungs- und/oder Staubbewirtschaftungsplans durch den Betrieb verpflichtend sein. Bestimmte Anforderungen an das automatisierte Emissions- bzw. Luftqualitätsmesssystem müssen nachgewiesen werden. Konkrete technische Anforderungen an Betriebe, verschiedene Grenzwerte und zu ergreifende Maßnahmen ergeben sich erst aus den lokalen und regionalen Programmen, die als Rechtsverordnung erlassen werden.
Finanzielle Förderung von Luftreinhaltungsmaßnahmen
EU-Förderung für Projekte zur Luftreinhaltung gibt es innerhalb des Operationellen Programms Slowakei. In der Förderperiode 2021-2027 fließen insgesamt 107,5 Mio. Euro in Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft und in die Verbesserung des Monitorings der Luftverschmutzung. Außerdem stehen 146 Mio. Euro für die Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft bereit.
Projekte zur Senkung des CO2-Ausstoßes in der industriellen Produktion werden mit Mitteln aus dem slowakischen Aufbau- und Resilienzplan gefördert (368 Mio. Euro bis Mitte 2026). Weitere 750 Mio. Euro für die Dekarbonisierung der Industrie bis 2030 stehen aus dem EU
Modernisierungsfonds zur Verfügung.
Trotz erzielter Fortschritte hat die Slowakei weiterhin Nachholbedarf bei der Reduzierung der Luftverschmutzung durch energieintensive Industrien. Im Zuge der grünen Transformation strebt das Land eine Verbesserung der Luftqualität an. Von den verfügbaren Finanzhilfen aus Brüssel profitieren auch produzierende Unternehmen, die in die Dekarbonisierung investieren. Größere Projektvorhaben stehen an bei dem Papierhersteller Mondi SCP (Dekarbonisierung eines Kalkofens für 28,9 Mio. Euro), dem Glashersteller Rona (Dekarbonisierung der Glasproduktion für 28,6 Mio. Euro), dem Mineralölverarbeiter Slovnaft (technologische Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen für 24,2 Mio. Euro sowie Erhöhung der Energieeffizienz und Senkung der CO2 Emissionen bei der Ethylenproduktion für 20,0 Mio. Euro) und dem Baustoffhersteller Danucem Slovensko (Dekarbonisierung der Zementproduktion für 9,6 Mio. Euro). Dadurch entstehen auch für Unternehmen aus Deutschland Chancen, mit ihren Technologien zur Luftreinhaltung beizutragen. Nachfrage nach deutschen Lösungen besteht insbesondere bei modernen Verfahren für die Abgasreinigung, Luftfiltration, Innenluftreinigung und Wärmerückgewinnung. Da es in der Slowakei nur wenig einheimische Hersteller für entsprechende Technologien gibt, greifen lokale Unternehmen hauptsächlich auf technische Lösungen aus dem Ausland zurück. Zahlreiche in der Branche angesiedelte Vertriebsfirmen und Dienstleister stehen aufgrund ihrer
geringen Größe einer Kooperation mit deutschen Partnern offen gegenüber.
Deutsche Produkte und Technologien genießen in der Slowakei generell ein hohes Ansehen. Anbietern aus Deutschland eröffnet sich damit die Möglichkeit, den slowakischen Markt durch Kooperation mit einem lokal gut vernetzten Vertriebspartner zu erschließen. Im Vordergrund des Projektes steht daher, durch eine zielgerichtete Firmenauswahl auf slowakischer Seite eine Nachhaltigkeit der Geschäftskontakte zu erreichen. Die Markteintrittshilfe durch das Projekt trifft daher auf ein in jeder Hinsicht positives Marktumfeld.
Vorläufiges Programm
Montag, 23. Juni 2025
Individuelle Anreise nach Bratislava, einführendes Briefing der Projektteilnehmenden und Fachreferenten mit Organisatoren über die slowakische Industrie mit Schwerpunkt auf Luftreinhaltung, anschließend Abendessen
Dienstag, 24. Juni 2025
Präsentationsveranstaltung zum Thema Lösungen für Luftreinhaltung, bei der die deutschen Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen und erste Geschäftsgespräche führen können
Mittwoch, 25. Juni 2025
Individuelle Geschäftsgespräche mit potenziellen Geschäftspartnern, Besuche von Arealen mit Luftreinhaltungsbedarf
Donnerstag, 26. Juni 2025
Individuelle Geschäftsgespräche mit potenziellen Geschäftspartnern, Besuche von Arealen mit Luftreinhaltungsbedarf
Freitag, 27. Juni 2025 Bilaterale Abschlussgespräche mit allen deutschen Teilnehmenden, Besprechung weiterer Schritte für den Einstieg in den slowakischen Markt, Abreise
Teilnahmebedingungen
- Es handelt sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz durchgeführt wird.
- Teilnahmeberechtigt sind maximal 12 deutsche, vorzugsweise kleine und mittlere Unternehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, wobei KMU Vorrang vor Großunternehmen haben.
- Für alle teilnehmenden Unternehmen wird ein Eigenanteil fällig. Der Eigenanteil richtet sich nach der Unternehmensgröße:
• 500 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern
• 750 Euro (netto) für Unternehmen mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
• 1.000 Euro (netto) für Unternehmen ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern - Der Betrag ist nach verbindlicher Anmeldung an die AHK Slowakei zu zahlen und ist nicht erstattbar. Darüber hinaus trägt jedes teilnehmende Unternehmen die individuellen Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten selbst.
Bei der Geschäftsanbahnungsreise handelt es sich um eine Fördermaßnahme, die den De-Minimis-Regelungen unterliegt. Mit der Anmeldung ist eine entsprechende Erklärung über das Nichtausschöpfen der Freigrenze abzugeben. Wird vom Unternehmen keine De-Minimis-Erklärung abgegeben, erklärt sich das Unternehmen einverstanden, dass der Anteil der De-Minimis-Beihilfe dem Unternehmen seitens der AHK Slowakei in Rechnung gestellt wird. - Die Teilnehmer*innen erklären ihr Einverständnis, sich an zwei Befragungen zur Evaluierung des Geschäftsanbahnungsprojektes (am Ende der Reise sowie sechs bis acht Monate nach der Reise) zu beteiligen.
- Die Teilnehmer*innen erklären ihr Einverständnis, dass die von ihnen übermittelten unternehmens- und personenbezogenen Daten zur Projektdurchführung verwendet und an Dritte im Rahmen des Projektes weitergeleitet werden dürfen.
Die Anmeldung zur Teilnahme ist mit der Unterschrift verbindlich. Die AHK Slowakei behält sich eine fachliche Prüfung der Anmeldungen vor. Eine Teilnahmebestätigung wird von der AHK Slowakei nach Prüfung der Anmeldung erteilt. - Eine Übersicht zu weiteren Projekten des Markterschließungsprogramms für KMU finden Sie unter: www.gtai.de/mep